Geborene, gelernte oder gemachte Verbrecher? – Was kann die Kriminologie von den neuen Biowissenschaften lernen?

Reinhard Kreissl

Das Verhältnis zwischen Kriminologie und Biowissenschaften war traditionell immer gespannt. Seit Anbeginn der systematischen wissenschaftlichen Beschäftigung mit abweichendem Verhalten im ausgehenden neunzehnten Jahrhundert konkurrieren biologisch und soziologisch orientierte Erklärungsansätze in diesem Feld. Lässt sich Verbrechen als eine Eigenschaft der Person erklären, gibt es also den Verbrecher als Persönlichkeits- oder Charaktertyp oder laufen Menschen, die unter bestimmten Bedingungen leben, Gefahr, auf die schiefe Bahn zu geraten und Straftaten zu begehen? So in etwa stellte sich die strukturbildende Ausgangsfrage der Kriminologie dar. Beide, Sozial- und Biowissenschaften, versuchten als wissenschaftlich empirisch ausgerichtete Unternehmungen wiederum Anschluss an die strafrechtlich-juristische Behandlung von Kriminalität zu gewinnen, die sich mit der Frage nach der normativen Grundlage von Strafen beschäftigt: Welche Verhaltensweisen kann, darf und soll man wie bestrafen und welche Gründe kann man für Strafe beibringen? Das ganze wiederum ist eingebettet in den Kontext der Kriminalpolitik, die ihrerseits an pragmatischen Überlegungen von realen oder vermeintlichen Bedrohungen der sozialen Ordnung durch Kriminalität ausgerichtet ist. Diese weiteren Bezugspunkte – Recht und Politik – muss man immer mitdenken, wenn man die Entwicklung kriminologischer Erklärungen verstehen will. Theorien haben bekanntlich wichtigere Eigenschaften, als wahr zu sein und dementsprechend sind in diesem Bereich innerwissenschaftliche Konjunkturen nur bedingt über die Erklärungskraft der konkurrierenden Ansätze zu verstehen.

 

Biowissenschaftlich orientierte Forschungen waren in den letzten Jahrzehnten in der Defensive, da sie mit den politischen Praktiken der Eugenik, die sich in allen „zivilisierten“ Ländern in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts finden, in Verbindung gebracht wurden. Man ging damals davon aus, dass Verbrechen und eine Reihe anderer, als abweichend oder bedrohlich gedachter Verhaltensweisen eine genetische Basis hätten und wollte daher durch entsprechende Maßnahmen der Ermordung, Sterilisation oder sonstigen als Bevölkerungspolitik deklarierten Maßnahmen die Verbreitung kranken Erbguts verhindern. Diese Politik basierte auf Annahmen über die biologischen Ursachen von Kriminalität: Wenn es geborene Verbrecher gibt, dann ist davon auszugehen, dass das Element of Crime fest im Charakter der Delinquenten verankert ist, dass es sich fortpflanzt und daher ist es gesellschaftlich sinnvoll und vertretbar, die unverbesserlichen Straftäter dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen und vor allen Dingen, sie an ihrer Fortpflanzung zu hindern.

Die damit angelegte Unterscheidung zwischen Gelegenheitstätern, verbesserungsfähigen und unverbesserlichen – sprich geborenen – Verbrechern prägte die strafrechtspolitische Diskussion über lange Zeit hinweg.

Gegen diese Thesen hielt man im soziologisch orientierten Lager die Befunde, dass Kriminalität zwar in allen Gesellschaften zu finden ist, dort jedoch jeweils völlig unterschiedlich definiert wird, dass es klare Korrelationen zwischen sozialer Lage, sozioökonomischen Faktoren und abweichendem Verhalten gibt, dass es ein Dunkelfeld „normaler“ Verbrecher gibt, Täter, die nie entdeckt werden und dass die von den Kriminalanthropologen und Kriminalbiologen behaupteten Zusammenhänge zwischen physiologischen Besonderheiten und Kriminalität einer ernsthaften empirischen Überprüfung nicht stand hielten. Soziologische Erklärungen von Kriminalität gewannen zunächst im angelsächsischen Raum an Bedeutung. Mit der Politik des New Deal in den Vereinigten Staaten und den sich nach dem Zweiten Weltkrieg auch in Europa ausbreitenden wohlfahrtsstaatlichen Regimes war die These, dass man Kriminalität durch entsprechende sozialpolitische Maßnahmen zur Verbesserung von Lebensbedingungen bekämpfen könne, einfach plausibler. Das Pendel schwang von Nature zu Nurture, von Umwelt zu Anlage. Der Penal Welfarism der wohlfahrtsstaatlichen Ära gewann gegenüber dem biologistischen Defätismus die Oberhand.

Es galt eine Zeitlang schlichtweg als unschicklich, Kriminalität mit biologischen Faktoren in Verbindung zu bringen und jede sozialpolitische Maßnahme, die sich als „Delinquenzprophylaxe“ deklarieren ließ, hatte Chancen auf großflächige Umsetzung. Die heute an Popularität und Aufmerksamkeit gewinnenden neuen Bio- und Neurowissenschaften haben den hinter diesem Programm stehenden Optimismus – ein jeder, der auf die schiefe Bahn gerät, könne wieder ins rechte Gleis gebracht werden – in Frage gestellt.

Mit welchen Befunden und Argumenten richten sich die neueren Neuro- und Biowissenschaften gegen die soziologisch inspirierten Kriminologen und was könnten diese ihrerseits ins Feld führen?

Das Etikett „neu“ verdienen diese Forschungen in mehrfacher Hinsicht. Im Gegensatz zu den alten kriminalbiologischen Ansätzen konzentrieren sie sich nicht mehr auf eine eugenisch definierte „kriminelle Klasse“,  nicht mehr die Population ist ihr Gegenstand, sondern der Einzelne als Organismus in seiner Umwelt. Auch vertritt kein ernstzunehmender Anhänger dieser Forschungsrichtung die These, dass es ein identifizierbares Gen gäbe, dass ein bestimmtes Protein produziert, welches dann für Kriminalität verantwortlich ist. Die beteiligten Disziplinen, Neurobiologie, evolutionäre Psychologie und Verhaltensgenetik, um nur die wichtigsten zu nennen, enthalten sich des kruden Biologismus ihrer Vorgänger. Zwar wird nach wie vor eine mehr oder weniger deterministische Position vertreten, d.h. wer früh die Anzeichen einer kriminellen Karriere zeigt, wird später auch mit einer mehr als zufälligen Wahrscheinlichkeit strafrechtlich auffällig werden. Zu diesen Befunden gelangen Kohortenstudien, die über längere Zeit die Entwicklung mehrerer Individuen im Lebenslauf verfolgen. Aber die dazu gehörigen Erklärungen berufen sich nicht mehr ausschließlich auf biologische Faktoren. Es handelt sich gewissermaßen um einen Determinismus zweiter Ordnung. Das zeigt sich etwa an der Interpretation von Befunden aus Zwillingsuntersuchungen. Traditionellerweise ging man davon aus, dass monozygotische, also eineiige Zwillinge sich ähnlich entwickeln aufgrund ihrer identischen genetischen Ausstattung. Heute wird argumentiert, dass sie prä- und perinatal die gleiche Umwelt teilen und meist auch in den ersten für die Persönlichkeitsentwicklung formativen Phasen unter gleichen Bedingungen aufwachsen Unterschiede werden zurückgeführt auf „non-shared environments“, auf prägende Erlebnisse und Ereignisse, die nur einem von beiden widerfahren. Zwar ist die genetische Ausstattung eines Individuums abgesehen von Zufallsmutationen weitgehend festgelegt und wird über die Generationen vererbt. Aber Gene oder genetische Varianten an sich sagen nichts über die Entwicklung einer Person. Erst die Genexpression, d.h. der Prozess der Übersetzung der DNS in die RNS, die dann wiederum in der Zelle die Produktion eines Proteins steuert, das im Organismus eine Funktion erfüllt, macht den Unterschied. Die Expression eines Gens aber ist abhängig von Umweltfaktoren im weiteren Sinne. Wenn also ein bestimmtes Gen vorhanden ist, dann bedeutet das keineswegs, dass es auch „wirksam“ wird. Die neue Formel lautet: Gen + Umwelt = Verhalten. Allerdings, dies ist der Determinismus zweiter Ordnung,  wird weiterhin davon ausgegangen, dass eine frühe Prägung lebenslang wirksam ist. Wir haben es also, bezogen auf die Fragen nach dem kriminellen Typus bei diesem Denken mit einer Kombination aus Bio- und Sozialdeterminismus zu tun, der wenig Raum für therapeutischen Optimismus jenseits der frühen Jugend lässt. Soziale Faktoren finden ihren biologischen Niederschlag, der dann stabil bleibt. Wird in der frühen Entwicklungsphase des Kindes das moralische Bewusstsein und seine neurobiologischen Korrelate nicht ausgebildet, dann besteht wenig Hoffnung, dieses Defizit später dauerhaft zu beheben. (Damit ist nicht gesagt, dass dieses „Defizit“ unbedingt in eine kriminelle Karriere führen muss. Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass soziopathische Persönlichkeitsstrukturen auch bei Führungskräften in Unternehmen gehäuft auftauchen.)

Die gängige Interpretation geht also heute von einem Risikokalkül aus: ein bestimmtes Individuum verfügt über ein genetisches Outfit und lebt in einer bestimmten Umwelt: Ob aus der Kombination der beiden ein späterer Straftäter erwächst, lässt sich nur aufgrund von Wahrscheinlichkeiten im Rahmen von Risikoberechnungen vor dem Hintergrund empirischer Befunde abschätzen. Wenn allerdings die ersten Prägungen festgelegt sind, verengt sich der Optionsspielraum und die Variationsmöglichkeiten für spätere Entwicklungspfade werden enger.

 

Solche Überlegungen werden aus der Perspektive individueller Entwicklung angestellt und hier zeigt sich, dass mit zunehmender Differenzierung der biologisch ausgerichteten neurowissenschaftlichen Forschung eine Art Soziologisierung des biologischen Denkens zu beobachten ist – was wiederum nicht weiter erstaunlich ist, wenn man bedenkt, dass die Biologie sich ursprünglich mit der Entwicklung von Organismen in ihrer Umwelt beschäftigt. Da die Umwelt des Menschen unter den Bedingungen eines Lebens in komplexeren Gesellschaften in erster Linie aus anderen Menschen besteht, mit denen er interagiert, ist diese Wende hin zu soziologisch zu erschließenden Aspekten der individuellen Entwicklung auch im Kontext neurobiologischer Fragestellungen konsequent.

 

Andere Aspekte des Problems Abweichung und Kriminalität treten in den Vordergrund, wenn man nicht auf die individuelle Entwicklung im Lebenslauf, sondern auf evolutionäre Prozesse blickt. Die Biologie lehrt uns, dass ein bestimmtes Verhaltensrepertoire sich in evolutionären Zeiträumen entwickelt hat. Die Beschaffenheit des Menschen als Gattungswesen ist das Ergebnis der evolutionären Prozesse von Variation, Selektion und Restabilisierung. Die Tatsache, dass wir zwei Hände, ein bestimmtes Sensorium sinnlicher Wahrnehmung und ein hoch entwickeltes Gehirn haben, ist die Folge evolutionärer Prozesse, in denen sich diejenigen Variationen dauerhaft etabliert haben, die unter den gegebenen Bedingungen der Umwelt den höchstens Survival Value haben. Nun wurde dieses Denken ebenfalls lange auf einen kruden Sozialdarwinismus reduziert nach dem Motto, der Stärkere setzt sich durch. Entsprechend popularisierte Deutungen, wie Dawkins Bild vom egoistischen Gen haben ein übriges getan, um eine auf Konkurrenz und Kampf orientierte Sichtweise evolutionärer Prozesse zu fördern, die sich schnell als Apologie einer bestimmten gesellschaftlichen Ideologie entziffern lässt.

 

Allerdings findet auch hier ein Umdenken statt. Es sind auch und vor allem soziale Kompetenzen, die sich im Prozess der Evolution als überlebenswichtig erwiesen haben. Das heißt also, dass dem Menschen, auch wenn man ihn als biologisch definiertes Wesen betrachtet, eine soziale Dimension sozusagen von Natur aus zukommt. Hierfür gibt es in der Neurowissenschaft inzwischen auch eine Reihe von Belegen. Menschen müssen in der Lage sein, mit anderen zu kooperieren, sie müssen die Absichten anderer Menschen verstehen können, technisch gesprochen eine Theory of Mind entwickeln. Für diese Fähigkeit muss der menschliche Organismus, muss das menschliche Gehirn angemessen ausgestattet sein. Das Menschenbild des isoliert gedachten individuellen Nutzenmaximierers passt da nicht. Eher bietet sich als Grundeinheit die Dyade, das heißt, die soziale Konstellation von zwei Personen, von Ego und Alter, an. Das wird unmittelbar einsichtig, wenn man Sozialisationsprozesse betrachtet. Hier formt die Mutter-Kind-Dyade die grundlegende Einheit. Mütter prägen ihre Kinder und umgekehrt, wie die Säuglingsforschung lehrt.

 

Interessante Perspektiven ergeben sich nun, wenn man diese Überlegungen auf das Problem von Kriminalität und abweichendem Verhalten anwendet. Wenn es eine im Sinne der hier kurz skizzierten Zusammenhänge „naturvermittelte“ soziale Kooperation der Menschen untereinander gibt, die so beschaffen ist, dass die sozialen Beziehungen innerhalb des Kollektivs stabilisiert werden, dann lässt sich eine quasi naturalistische Definition von abweichendem Verhalten konstruieren: Jedes Verhalten, das unnötig auf Gewalt gegen Artgenossen setzt, kann man als evolutionär kontraproduktiv – oder auf einer soziokulturell späteren Entwicklungsstufe dann als moralisch verwerflich – bezeichnen. Das gleiche gilt ebenso für die Verletzung von Reziprozitätverpflichtungen – Lügen, Betrügen, Nichteinhalten von Vereinbarungen. Begreift man den Menschen auf diese Art und Weise als ein auf kooperative Sozialität hin angelegtes Naturwesen, dann lässt sich kriminelles Verhalten zugleich als Ergebnis gestörter Vermittlungsprozesse und inadäquater – sprich: ungerechter – Umweltbedingungen begreifen. Unter Bedingungen von Ressourcenknappheit etwa oder bei nicht gelingenden individuellen Enkulturationsprozessen steigt die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten abweichenden, das heißt nicht auf egalitär reziproke Stabilisierung des sozialen Verbands hin orientierten Verhaltens. Dementsprechend reagieren Primaten, die in Sozialverbänden leben, auf praktische Verteilungsfragen in einer Art, die auf der Stufe des Homo Sapiens als Gerechtigkeitsfragen verstanden werden kann und sie entwickeln Sanktionsmechanismen, mit denen sie auf diese Arten von sozial schädlichem Verhalten reagieren können.

 

Nun wäre es natürlich vermessen, hier eine durchgängige Linie zu ziehen und von den Sozialstrukturen der Affenhorde auf das hoch entwickelte und in völlig andere funktionale Bezüge eingebettete System des Überwachens und Strafens in Gegenwartsgesellschaften zu schließen. Wichtig aber ist der theoretische Zusammenhang: die Fragen, welche Verhaltensweisen sich für eine Kriminalisierung eignen und wer warum und unter welchen Umständen solche Verhaltensweisen zeigt, lässt sich auf der Basis solcher hier natürlich nur programmatisch skizzierten Überlegungen in einen theoretischen Zusammenhang einordnen, der die unproduktive Spaltung in sozialwissenschaftliche und biowissenschaftliche Interpretationen überwindet.